Grundsatzurteil - Deutsches Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
4. März 2010 07:56Hoffentlich ein Zeichen für Österreich in unserem typischen vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU nicht auch zu weit zu gehen.
Zitat aus/Quoting derStandard.at:
Konkrete Umsetzung sei “Verstoß gegen das Grundgesetz” - Allerdings keine prinzipielle Ablehnung- Bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden
Original-Artikel
wuzi.at











